Bei Tim Kellner und seinem Portal „Prometheus” gab es Ärger. Eine Abmahnung flatterte ins Haus: Er soll den Namen „Prometheus” nicht mehr benutzen, weil dieser geschützt ist. Nähere Hintergründe zu dem Vorgang gibt Tim Kellner nicht bekannt. Aber „Prometheus” wird kurzerhand unbenannt in „Profortis”.
Keine große Sache, trotzdem ärgerlich. Die damit verbundenen Abmahnkosten hätte man sparen können, indem man zuvor den Namen auf bestehende Markenrechte prüft. Jetzt werden die Kosten von den Spendern des Portals bezahlt.
Da Tim Kellner sicherlich nicht das gleiche Produkt auf seiner Seite anbietet wie kann es sich dann um eine Markenrechts Verletzung handeln immerhin handelt es sich bei den Namen „Prometheus” um einen griechischen Gott?
Im Markenrecht wird nicht nach „gleichem Produkt” verfahren, sondern nach Markenklassen (Nutzungsbereiche). Ob ein griechischer Gott so heißt oder ein NPD-Guru aus Radevomwald ist nicht relevant.
https://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht_(Deutschland)
In der ältesten antiken Überlieferung bei Hesiod ist Prometheus ein listiger und hochmütiger Betrüger, der zu Recht für seinen Frevel bestraft wird.
😉
Aber Profortis.de gibt es doch auch schon. Da könnte derjenige doch auch Klage erheben.
Für diese kindische Abmahnung spende ich sogar gerne etwas extra für Herrn Kellner. Profortis gefällt mir sogar besser. Danke Tim für Deinen täglichen Einsatz!